Verkehrsunfallrecht

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Nach einem Unfall stehen Ihnen zahlreiche Schadensersatzansprüche zu
• Fahrzeugschaden (auf Gutachterbasis oder Rechnung)
• Nutzungsausfall/Mietwagen
• Verdienstausfall
• Abschleppkosten
• An-/Abmeldekosten
• Schmerzensgeld
• uvm.

Auch eine Reparatur, die die 130% Grenze überschreitet, ist unter Umständen möglich.

Vergessen Sie nicht: die Versicherung des Unfallgegners ist Ihr Gegner, auch wenn sie wie ein Partner auftritt.

Wichtig: Die Kosten der Rechtsvertretung uebernimmt die gegnerische Versicherung, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Eine Rechtschutzversicherung hilft bei ungeklärter Haftung. Auffahrunfall oder Rückwärts gefahren? Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Vertrauen Sie auf einen Verkehrsanwalt. Sparen Sie sich Zeit und unnötigen Aufwand: Ich nehme Ihr Mandat auch per Telefon entgegen und kommuniziere unbürokratisch per E-Mail, wenn Sie es wünschen.

Sind Sie sicher den Unfall selbst oder teilweise selbst verschuldet zu haben und verfügen über eine Vollkaskoversicherung muss auch dieser der Unfall sofort-binnen einer Woche-gemeldet werden. Aber auch der eigene Kaskoversicherer versucht oftmals die Zahlungen möglichst zu drücken.
Auch hier kann Ihnen der Anwalt helfen!

Was Sie tun:

Sie füllen die unten aufgeführte Schadenmeldung aus und senden diese per Post, E-Mail oder Fax an:

Rechtsanwaltskanzlei Toben
Axel-Springer-Platz 3
20355 Hamburg
E-Mail: info@kanzlei-toben.de
Fax: 040- 530 262 15

Das mache ich:

Ich führe die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung, mache Ihre Ansprüche geltend, kümmere mich um die zeitnahe Regulierung Ihrer Schäden und erhebe, nur wenn nötig, Klage.

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Ganz wichtig ist:

Sichern Sie Ihre Schäden durch ein Gutachten!
Lassen Sie nicht die gegnerische Haftpflichtversicherung einen Sachverständigen schicken. Es liegt auf der Hand, dass die Versicherung Geld sparen möchte- der Schaden wird in einem solchen Gutachten geringer sein, als er tatsächlich ist.

Sie haben daher gesetzlich das Recht, nach einem Unfall auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen privaten Sachverständigen zu beauftragen.
Dieser wird die genaue Höhe Ihres Schadens am Auto feststellen und durch Erstellung eines Gutachtens sichern. Auf der Grundlage des Gutachtens kann der Rechtsanwalt Ihre Schäden der Höhe nach genau beziffern.

Gerne empfehle ich Ihnen nachstehendes zertifiziertes Sachverständigenbüro in Hamburg:

TTD-Gutachtenzentrale
Steindamm 105
20099 Hamburg
Tel: 040/ 608 13 631
Mobil: 0176/ 22 986 199

E-Mail: info@ttd-gutachten.de

Internet: www.ttd-gutachten.de